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Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht: «Basler-Modell» oder «Augsburger-Aktion»?

Gerne möchten wir auf eine wichtige Dokumentation der Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V hinweisen.

Es geht darin, um die vom Gemeinderat der Stadt Karslruhe gegenwärtig diskutierte Frage, ob man sich bei der Weiterentwicklung des Karlsruher Stadttaubenkonzepts eher an dem „Basler Modell“, das eine Fütterung der Tauben in den Taubenhäusern ausschließt, oder an der „Augsburger Aktion“, die die Tauben mit kontrollierter Fütterung an die Taubenhäuser bindet, orientieren sollte.

Die Rechtslage in der Schweiz unterscheidet sich insoweit grundlegend von derjenigen in Deutschland, als in Deutschland das Lebensrecht der Tiere geschützt ist, in der Schweiz dagegen nicht.

 

Hier nimmt die rechtliche Stellungnahme des DjGT