18. August 2026 • Taubenabwehr • Rechtliches • Unkategorisiert

Medikamentöse Bestandskontrolle

Ovistop bei Stadttauben: Wirkung und Risiken

Ovistop wird als Mittel zur medikamentösen Geburtenkontrolle bei Stadttauben diskutiert. Das behandelte Futter enthält den Wirkstoff Nicarbazin, der die Fortpflanzung beeinträchtigen und dadurch die Population reduzieren soll. Die Berliner Landestierschutzbeauftragte hat diese Methode 2024 rechtlich geprüft – und kam zu einem klaren Ergebnis: Der Einsatz sei bereits aus artenschutzrechtlichen Gründen abzulehnen. Zudem könne eine Anwendung unter wissenschaftlicher Begleitung als genehmigungspflichtiger Tierversuch gelten.

Hinweis: Die Stellungnahme gibt die rechtliche Bewertung der Berliner Landestierschutzbeauftragten auf Grundlage der deutschen Rechtslage wieder. Die Anwendung von Ovistop wird rechtlich auch anders beurteilt.

Das Problem mit dem behandelten Futter

Der entscheidende Einwand: In einer Stadt lässt sich kaum kontrollieren, welche Vögel das mit Nicarbazin behandelte Futter aufnehmen. Neben Stadttauben könnten auch Ringeltauben, Möwen, Rabenvögel oder Finken davon fressen. Da diese zu den geschützten europäischen Vogelarten gehören und der Wirkstoff auch ihre Fortpflanzung beeinträchtigen könnte, sieht die Stellungnahme darin einen Verstoss gegen das Artenschutzrecht. Weder die Aufnahme durch andere Vögel noch die aufgenommene Menge lasse sich zuverlässig steuern.

Damit besteht zugleich die Gefahr einer Überdosierung. Als mögliche Folgen nennt die Stellungnahme gesundheitliche Beeinträchtigungen bis hin zum Tod. Nicarbazin wird üblicherweise in der Mastgeflügelproduktion gegen Parasiten eingesetzt; über seine Wirkung auf Stadttauben ausserhalb kontrollierter Bedingungen sei dagegen wenig bekannt. Bei Masthühnern sind unter anderem Hitzestress, Wachstumsstörungen sowie Beeinträchtigungen des Legevorgangs und der Schlupffähigkeit beschrieben.

Warum die Stellungnahme Taubenschläge bevorzugt

Die Stellungnahme sieht mit betreuten Taubenschlägen eine zumutbare Alternative. Dort können die Tiere kontrolliert gefüttert und ihre Eier gegen Attrappen ausgetauscht werden. Als Beispiele für Städte mit entsprechenden Konzepten nennt sie Augsburg, Chemnitz, Ingolstadt, Weimar und Wiesbaden. Auch wirtschaftlich seien betreute Taubenschläge zumutbar und könnten bei vorhandenen Standorten sogar geringere Kosten verursachen als die fachgerechte Anwendung des Medikaments.

Hinzu kommt ein weiterer rechtlicher Punkt: Würde das bislang nicht ausreichend an Stadttauben erprobte Nicarbazin unter wissenschaftlicher Begleitung eingesetzt, wertet die Landestierschutzbeauftragte dies als Erprobungsversuch. Ein solcher Tierversuch wäre nach ihrer Auffassung genehmigungspflichtig.

Die rechtliche Bewertung ist umstritten

Die Stellungnahme der Berliner Landestierschutzbeauftragten stammt vom Mai 2024. Die rechtliche und politische Diskussion um Ovistop ging danach weiter.

2025 erklärte der Berliner Senat, Ovistop verfüge in Italien über eine gültige Zulassung zur Reduktion beziehungsweise Hemmung der Fruchtbarkeit von Taubeneiern. Nach Auffassung des Senats könne das Medikament unter bestimmten Voraussetzungen auf Grundlage der europäischen Tierarzneimittelverordnung auch in Deutschland angewendet werden. Voraussetzung sei unter anderem die Verschreibung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt, die beziehungsweise der auch die korrekte Anwendung sicherstellen müsse.

Für Berlin war ab März 2025 ein auf drei Jahre befristeter Einsatz am Bahnhof Südkreuz geplant. Die grundsätzlichen Bedenken der Landestierschutzbeauftragten gegenüber der Methode bestehen damit weiterhin, ihre rechtliche Einschätzung ist jedoch nicht die einzige behördliche Bewertung.

Fazit

Ovistop klingt zunächst nach einer einfachen Möglichkeit, Stadttaubenpopulationen ohne Tötung zu reduzieren. Die Stellungnahme der Berliner Landestierschutzbeauftragten zeigt jedoch ein grundlegendes Problem: Medikamentös behandeltes Futter lässt sich im öffentlichen Raum nicht ohne Weiteres auf einzelne Stadttauben beschränken oder individuell dosieren. Dadurch stellen sich Fragen sowohl zum Schutz anderer Vogelarten als auch zur sicheren Dosierung für die behandelten Tauben.

Betreute Taubenschläge mit kontrollierter Fütterung und Eiertausch vermeiden dieses Problem: Die Bestandskontrolle findet gezielt an den Gelegen der Stadttauben statt, ohne dass andere Vogelarten einem Wirkstoff ausgesetzt werden.

Aus unserer Sicht spricht deshalb vieles dafür, die Fortpflanzung dort zu kontrollieren, wo sie tatsächlich stattfindet – in betreuten Taubenschlägen durch den gezielten Austausch der Eier –, anstatt ein Medikament über Futter im öffentlichen Raum zu verteilen.

Gesamtkonzeptveganwebagency

Unser Gesamtkonzept orientiert sich am Augsburger Modell und zeigt, wie betreute Taubenschläge in der Schweiz effizient und tiergerecht umgesetzt werden können.

1Die Landestierschutzbeauftragte Berlin (17. Mai 2024) - «Kurzstellungnahme zum Einsatz nicarbazinhaltiger Arzneimittel zur Reduzierung von Stadttaubenpopulationen»https://stadttauben.ch/wp-content/uploads/kurzstellungnahme-einsatz-von-nicarbazin.pdf
2Berliner Senat, 2025: Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/21742 «Einsatz von Ovistop zur Stadttaubenpopulationsteuerung»https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21742.pdf