Vorgehen bei Stadttauben-Notfällen
Oft erreichen uns Anfragen von Menschen, die hilfsbedürftige Stadttauben finden. Leider sind wir keine Tierrettungsorganisation und können in solchen Fällen nicht ausrücken (siehe Tierrettungsdienste unter Punkt 5). Aber wir beraten euch gerne unter info@stadttauben.ch.
Wichtig: Nur melden bringt nichts – bei einem Stadttauben-Notfall bitte mindestens vor Ort bleiben, bis Hilfe kommt.
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1) Sichern / Transport organisieren
Wird eine verletzte oder hilfsbedürftige Stadttaube gefunden, muss zunächst die Sicherung und der Transport zum Tierarzt oder in eine Wildvogel-Pflegestelle organisiert werden. Dies kann unter Umständen ein örtlicher Tierrettungsdienst (1) übernehmen. Wildhüter:innen töten Stadttauben in der Regel.
Vor dem Transport sollte das Tier entsprechend gesichert werden – beispielsweise in einer Box oder einem Karton mit Luftlöchern und einem eingerollten Handtuch als „Nest“ (3). Da Stadttauben v. a. in Notlagen Wärme brauchen, sollte die Box niemals draussen stehengelassen werden (auch nicht auf dem Balkon). Auffälligen oder sehr geschwächten Tieren sollte zunächst weder Futter noch Wasser angeboten werden, da dies für sie unter Umständen gefährlich sein kann.
Anzeichen für innere Verletzungen, Anflugtrauma oder Organversagen: starkes Plustern, Taumeln/Umkippen, Zittern/Krämpfe, schweres Atmen, (halb) geschlossene Augen, Blut an Schnabel/Nase/Augen, Blut im Kot/Erbrochenen oder starke Benommenheit/Apathie.
2) Tierärzt:innen und Pflegestellen
Seit dem 1. Februar 2025 dürfen Tierärzt:innen in der Schweiz Wildtiere auch ohne Bewilligung behandeln (Stadttauben sind keine Wildtiere, unterliegen aber dem Jagdgesetz und somit den gleichen Bedingungen). Trotzdem tun es nicht alle, und die Behandlung mag je nach TA an gewisse Bedingungen geknüpft sein. Deshalb lohnt sich ein Anruf vorher, um abzuklären, ob der/die TA vogelkundig ist und Stadttauben behandelt. Wenn Einschläfern/ Euthanasie ansteht, sollte auf eine vorgängige Betäubung bestanden werden.
Wildvogel-Pflegestationen, die Stadttauben aufnehmen, sind leider selten und nicht in allen Kantonen verfügbar. Eine Liste ist auf der Webseite von Stadttauben Schweiz verfügbar (wird dauernd aktualisiert): https://stadttauben.ch/pflegestellen/
Wir sind froh um Hinweise, wenn etwas fehlt!
3) Spezialfall Jungtiere
Bei hilfsbedürftigen Jungtauben ist rasches Handeln wichtig: Sie brauchen Schutz und Wärme und dürfen auf keinen Fall einfach ins nächste Gebüsch gesetzt werden. Nach der Sicherung sollte überprüft werden, ob sich allenfalls noch ein zweites Küken in der Nähe befindet – Tauben legen in der Regel zwei Eier und ziehen somit zwei Junge gross. Danach siehe Punkt 1 und 2.
Wichtig: Taubenküken sollten nicht von Laien gepäppelt werden, zumal sie – ohne den Kontakt zu Artgenossen – schnell Entwicklungsstörungen aufweisen und ohne Betreuung nicht wieder ausgewildert werden dürfen. Allgemein überleben 90 % aller Stadttaubenküken das erste Jahr nicht; für Handaufzuchten, die das Überleben auf der Strasse nicht gelernt haben, bedeutet eine unbetreute Auswilderung also den sicheren Tod.
Merke: Im Gegensatz zu den meisten Wildvögeln haben Tauben keine Ästlingsphase; sie verlassen das Nest erst, wenn sie vollständig flugfähig („flügge“) sind. Jungtauben, die flugunfähig auf dem Boden gefunden werden, sind zu früh aus dem Nest gefallen und brauchen in jedem Fall Hilfe – sie werden nicht mehr von den Eltern versorgt.
4) Spezialfall Zuchttauben
Wenn sich „spezielle“ Tauben in einem Stadttauben-Schwarm befinden, sind es entweder Nachkommen von Zuchttauben oder verlorene Zuchttauben selbst, die entflogen sind/ausgesetzt wurden und nicht mehr in den heimischen Schlag zurückfinden. Letztere sind oft beringt und verhalten sich auffällig; sie wirken verloren oder suchen die Nähe zu Menschen. Manche landen auch auf Balkonen. Da sie das Überleben auf der Strasse nicht gelernt haben, sind ihre Überlebenschancen gering.
Verlorene Zuchttauben sollten ebenfalls gesichert und wenn nötig von vogelkundigen Tierärzt:innen versorgt werden. Anschliessend können sie auf der Schweizerischen Tiermeldezentrale ausgeschrieben werden; Züchter:innen sind verpflichtet, ihre Tiere zurückzunehmen – was gerade bei Brieftauben jedoch häufig mit der Tötung des Tieres endet.
In Einzelfällen ist eine private Weitervermittlung oder Unterbringung über ein Tierheim möglich.
Merke: Als Zuchttauben gelten Haus-, Rasse- und sogenannte „Hochzeitstauben“, die sich häufig durch besondere Färbungen auszeichnen. Auch Brieftauben gehören dazu, unterscheiden sich jedoch äusserlich kaum von grauen Stadttauben.
5 ) Hilfreiches
(2) Tierrettungsdienste, die u.U. beim Transport von Stadttauben helfen können:
- Tierrettungsdienst.ch: 0800 211 222 (Notfallnr), Kanton Zürich aber auch Beratung für andere Kantone
- KleinTierRettung: 078 638 55 11 (Notfall-Nr), Sarganserland, St.Galler und Bündner Rheintal, Chur
- VTAD – Verbund Tier-Ambulanz-Dienste: 24/7-Notruf: 044 565 65 65
(2) Wildvogelpflegestellen, die u.U. Stadttauben aufnehmen:
(6) Beratung
Bei allen weiteren Fragen kannst du dich gerne bei uns melden: info@stadttauben.ch.
Wir freuen uns auch immer über Mithilfe beim Aktualisieren unserer Listen. Kennst du eine Wildvogel-Pflegestelle, die Stadttauben aufnimmt oder eine Tierarztpraxis, die vogelkundig und Stadttauben-affin ist? Immer gerne melden!
